Cookie-Einwilligung
Indem Sie auf „Alle Cookies akzeptieren“ klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Seitennavigation zu verbessern, die Nutzung der Seite zu analysieren und unsere Marketingbemühungen zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Kontaktieren Sie uns:
+49 2173 9938606
Eine ältere Dame wird von einer jungen Frau gestütztJunge Helferin hält die Hand eines Senioren

Pflegegrad 4: finanzielle Hilfen, Leistungen und Voraussetzungen

Alle Informationen zum Pflegegrad 4

Inhaltsverzeichnis

Definition und Einstufung

Pflegegrad 4 ist eine der höchsten Stufen in der Pflegeversicherung und wird bei einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vergeben. Diese Einstufung erfolgt, wenn in einem Pflegegutachten zwischen 70 und unter 90 Punkte erreicht werden. Das Gutachten basiert auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das die Selbstständigkeit und die erforderlichen Unterstützungsbedarfe in sechs zentralen Lebensbereichen bewertet.

Nana Helferin liest einem Senior etwas vor

Kriterien für die Pflegebegutachtung

Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) für gesetzlich Versicherte oder durch Medicproof für privat Versicherte. Folgende sechs Module werden bewertet:

  • Mobilität (10 % Gewichtung)
    Bewertet wird, wie selbstständig sich die Person fortbewegen und ihre Körperhaltung ändern kann. Dies umfasst das Aufstehen, Gehen, Treppensteigen und ähnliche Aktivitäten.
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 % Gewichtung)
    Hier wird geprüft, wie gut sich die Person räumlich und zeitlich orientieren kann, ob sie in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen und ob sie ihre Bedürfnisse klar mitteilen kann.
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 % Gewichtung)
    Dieser Bereich untersucht, ob die Person regelmäßig psychische Probleme hat und wie oft sie dabei fachliche Hilfe benötigt, z. B. bei Ängsten, Depressionen oder aggressivem Verhalten.
  • Selbstversorgung (40 % Gewichtung)
    Das wichtigste Modul bewertet die Fähigkeit zur eigenständigen Körperpflege, Ernährung und Hygiene, einschließlich Waschen, Ankleiden und der Nutzung der Toilette.
  • Krankheits- oder therapiebedingte Belastungen (20 % Gewichtung)
    Hier wird erfasst, wie gut die Person krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen bewältigt, wie das selbstständige Wechseln von Verbänden oder die Medikamenteneinnahme.
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 % Gewichtung)
    Dieses Modul untersucht, wie gut die Person ihren Alltag strukturieren und soziale Kontakte pflegen kann.

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick:

(Scrollen Sie bitte weiter nach rechts, falls Sie nicht die ganze Tabelle sehen.)

Pflegeleistung Anspruch mit Pflegegrad 4
Pflegegeld 800 € monatlich
Pflegesachleistungen 1.859 € monatlich
Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege (gemeinsames Jahresbudget) 3.539 € jährlich
Entlastungsbetrag 131 € monatlich
Tages- oder Nachtpflege 1.685 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich
Technische Pflegehilfsmittel ja
Hausnotruf bis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.180 € pro Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 53 € monatlich
Wohngruppenzuschuss 224 € monatlich
Pflegeberatung und Beratungseinsatz ja
Pflegekurse für Angehörige ja
Pflegeunterstützungsgeld ja
Vollstationäre Pflege 1.855 € monatlich

Leistungen bei Pflegegrad 4 im Detail:

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf umfangreiche Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Diese Leistungen sind auf die hohen Pflegebedarfe abgestimmt und umfassen sowohl finanzielle Hilfen als auch Sachleistungen.

Pflegegeld: Pflegebedürftige, die zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen betreut werden, erhalten 800 € monatlich.

Pflegesachleistungen: Für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst stehen monatlich 1.859 € zur Verfügung.

Neu ab Juli 2025 – Entlastungsbudget: Zur Entlastung der Hauptpflegeperson stehen jährlich 3.539 € als gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Tages- und Nachtpflege: Für teilstationäre Pflege in speziellen Einrichtungen stehen monatlich 1.685 € zur Verfügung.

Entlastungsbetrag: Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt 131 €.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis 42 € monatlich.

Hausnotruf: Zuschuss von 25,50 € monatlich.

Wohnraumanpassung: Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Zuschuss bis 53 € monatlich.

Wohngruppenzuschuss: 224 € monatlich.

Vollstationäre Pflege: Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen 1.855 € monatlich.


Weitere Unterstützung und Beratung

Neben den genannten Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 auch folgende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz:  Mit Pflegegrad 4 ist eine kostenlose Pflegeberatung möglich. Sie unterstützt die Organisation des Pflegebedarfs, die Suche nach geeigneten Pflegeleistungen zu erleichtern und Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
  • Pflegekurse für Angehörige: Um die Pflege zu Hause effektiv und sicher durchzuführen, können pflegende Angehörige an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen, in denen sie praktische Fähigkeiten erwerben, z.B. zum Transfer von Pflegebedürftigen oder zur Körperpflege.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Dieses Lohnersatzgeld steht Angehörigen zur Verfügung, die aufgrund eines akuten Pflegefalls kurzfristig von ihrer Arbeit freigestellt werden müssen. Es hilft, finanzielle Einbußen in dieser Zeit zu kompensieren.
  • Wohngruppenzuschuss: Wenn die pflegebedürftige Person in einer betreuten Wohngruppe lebt, kann sie einen Zuschlag von 224 Euro monatlich erhalten, um die gemeinschaftliche pflegerische Unterstützung zu fördern. Dieser Zuschuss dient dazu, die Kosten für organisatorische und betreuende Tätigkeiten innerhalb der Wohngruppe abzufedern und so ein sicheres, unterstützendes Umfeld zu gewährleisten. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt und sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Pflegeanwendungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen, können von der Pflegekasse mit bis zu 53 Euro monatlich gefördert werden. Hierzu zählen beispielsweise Apps zur Medikamentenerinnerung, digitale Notrufsysteme oder Programme zur Unterstützung der Mobilität. Die Beantragung erfolgt in der Regel über die Pflegekasse, oft unter Vorlage einer Empfehlung durch medizinisches Fachpersonal oder eine Pflegefachkraft.
Ältere Dame im Beratungsgespräch


Entlastungsbetrag

Mit Pflegegrad 4 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag von 131 € zu. Dieser Betrag kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden, z. B. Haushaltshilfen, Betreuungsdienste oder andere alltagsunterstützende Angebote. Diese Leistungen sollen die pflegenden Angehörigen entlasten und gleichzeitig die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen unterstützen. Falls der Betrag bisher nicht genutzt wurde, besteht die Möglichkeit, ihn rückwirkend geltend zu machen.

Pflegegeld bei Pflegegrad 4

Das Pflegegeld wird an pflegebedürftige Personen ausgezahlt, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden. Bei Pflegegrad 4 beträgt das Pflegegeld monatlich 800 Euro. Dieses Geld ist zweckgebunden und sollte zur Sicherstellung der häuslichen Pflege verwendet werden. Wichtig ist, dass Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, verpflichtend einmal pro Quartal an einem Beratungseinsatz teilnehmen müssen, um die Qualität der Pflege sicherzustellen und individuelle Fragen zu klären.


Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Pflegesachleistungen umfassen professionelle Pflege- und Betreuungsdienste, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Bei Pflegegrad 4 stehen hierfür monatlich 1.859 Euro zur Verfügung. Diese Leistungen können für die Körperpflege, Unterstützung bei der Ernährung, Mobilitätshilfen und andere pflegerische Aufgaben verwendet werden. Wird ein Pflegedienst beauftragt, rechnet dieser die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Wenn Pflegebedürftige Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, reduziert sich der Anspruch auf Pflegegeld anteilig.


Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Seit Juli 2025 stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam 3.539 Euro pro Jahr als sogenanntes Entlastungsbudget zur Verfügung. Dieses Budget kann flexibel genutzt werden – sowohl für eine zeitweise Ersatzpflege zu Hause, wenn die Hauptpflegeperson z. B. krank, im Urlaub oder anderweitig verhindert ist, als auch für eine vorübergehende Betreuung in einer stationären Einrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Die flexible Handhabung ermöglicht es, die Pflege passgenau an die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person und die aktuelle Situation der Pflegeperson anzupassen.


Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege bieten teilstationäre Betreuung in speziellen Einrichtungen, die entweder tagsüber oder nachts Pflegebedürftige aufnehmen. Bei Pflegegrad 4 stehen hierfür 1.685 Euro monatlich zur Verfügung. Diese Leistungen können zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass sich diese gegenseitig kürzen. Sie entlasten die Angehörigen, fördern soziale Kontakte und bieten den Pflegebedürftigen eine strukturierte Betreuung außerhalb des eigenen Zuhauses.


Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle, Badewannenlifter oder Patientenlifter erleichtern den Pflegealltag erheblich und fördern die Selbstständigkeit. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen – werden von der Pflegekasse mit bis zu 42 Euro monatlich bezuschusst. Technische Hilfsmittel können bei medizinischer Notwendigkeit leihweise kostenfrei zur Verfügung gestellt oder mit einer geringen Eigenbeteiligung erworben werden. Die Beantragung erfolgt in der Regel über die Pflegekasse, oft mit ärztlicher Verordnung.


Stationäre Pflege

Wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 monatlich 1.855 € für die pflegebedingten Aufwendungen. Zusätzlich fällt ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil an, den die Pflegebedürftigen selbst tragen müssen. Der Zuschuss steigt prozentual mit der Dauer der stationären Pflege.


Weitere Leistungen bei Pflegegrad 4

Neben den genannten Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 auch folgende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Pflegeberatung: Kostenlose Beratung zu allen pflegerischen Fragen und zur Organisation der Pflege.
  • Pflegekurse für Angehörige: Schulungen, die praktisches Wissen und Fähigkeiten für die häusliche Pflege vermitteln.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die in akuten Pflegesituationen vorübergehend ihre Arbeit unterbrechen müssen.
  • Wohngruppenzuschuss: 224 € monatlich für Pflegebedürftige, die in betreuten Wohngruppen leben.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Zuschuss bis 53 € monatlich für digitale Unterstützung in der Pflege.
Senior läßt sich zum Pflegegrad beraten


Widerspruch bei Pflegegrad 4

Sollten Sie einen Bescheid erhalten, der Pflegegrad 4 ablehnt oder Ihnen einen niedrigeren Pflegegrad zuweist, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Es ist wichtig, diesen Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bei der Pflegekasse einzureichen. In Ihrem Widerspruch sollten Sie klar und präzise darlegen, warum Sie der Ansicht sind, dass Pflegegrad 4 angemessen ist. Hierbei ist es ratsam, alle relevanten medizinischen Unterlagen, ärztlichen Gutachten und andere Nachweise beizufügen, die Ihre Position stützen. Sobald der Widerspruch eingegangen ist, wird die Pflegekasse eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) veranlassen, um den Pflegegrad zu überprüfen.


Unterstützung und Beratung bei Widerspruch

Ein Widerspruch gegen den Bescheid zum Pflegegrad erfordert nicht nur eine fristgerechte Einreichung, sondern auch eine gründliche Vorbereitung und fundierte Begründung. Es gibt zahlreiche Stellen, die Ihnen hierbei fachkundige Unterstützung bieten können:

Pflegeberatung durch die Pflegekasse:

Ihre Pflegekasse stellt Ihnen kostenlose Pflegeberatung zur Verfügung, die Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Widerspruchs helfen kann. Die Berater unterstützen Sie dabei, den Widerspruch sachgerecht zu formulieren und alle erforderlichen Dokumente zusammenzustellen.

Unabhängige Patientenberatungen:

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet ebenfalls kostenlose, unabhängige Beratung an. Sie können Ihnen helfen, den Widerspruch zu formulieren und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.


Pflegestützpunkte:

In vielen Regionen gibt es Pflegestützpunkte, die eine umfassende Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bieten. Diese Stellen können Ihnen genau erklären, wie Sie bei einem Widerspruch vorgehen sollten und welche Schritte notwendig sind, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.


Sozialverbände:

Sozialverbände wie der VdK Deutschland oder der SoVD bieten ihren Mitgliedern umfangreiche Unterstützung bei Widersprüchen an. Diese Verbände verfügen über erfahrene Berater und Anwälte, die Sie bei der Durchführung des Widerspruchs professionell unterstützen.


Rechtsanwälte für Sozialrecht:

In komplexen Fällen oder bei einer Ablehnung des Widerspruchs ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen. Diese Anwälte sind auf solche Fälle spezialisiert und können Sie in allen rechtlichen Belangen umfassend vertreten.


Selbsthilfegruppen:

Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige sind ebenfalls eine wertvolle Ressource. Der Austausch mit anderen Betroffenen kann hilfreiche Einblicke und praktische Tipps für den Widerspruch liefern.


Online-Portale und Foren:

Im Internet gibt es zahlreiche Foren und Portale, die sich intensiv mit Pflegegraden und Widersprüchen beschäftigen. Dort finden Sie oft detaillierte Anleitungen und Erfahrungsberichte von anderen Betroffenen.


Ärztliche Unterstützung:

Ihr Hausarzt oder ein behandelnder Facharzt kann Ihnen bei der Erstellung medizinischer Stellungnahmen und Gutachten helfen, die Ihren Widerspruch unterstützen. Diese ärztlichen Dokumente sind häufig entscheidend für den Erfolg eines Widerspruchs.

Durch die Kombination dieser Ressourcen und eine sorgfältige Vorbereitung können Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Neubewertung des Pflegegrads erheblich steigern. Stellen Sie sicher, dass Ihr Widerspruch fundiert und umfassend dokumentiert ist, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.


Fazit

Pflegegrad 4 bietet umfangreiche Unterstützung für Menschen, die eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Die zahlreichen verfügbaren Leistungen ermöglichen eine individuell angepasste Pflege, die sowohl die Lebensqualität der Pflegebedürftigen als auch die Entlastung der pflegenden Angehörigen im Fokus hat. Die Möglichkeit, zwischen häuslicher und stationärer Pflege zu wählen, bietet Flexibilität und stellt sicher, dass die Pflege den Bedürfnissen der Betroffenen bestmöglich entspricht. Es ist wichtig, alle verfügbaren Leistungen optimal zu nutzen und regelmäßig zu überprüfen, ob weitere Unterstützungsmaßnahmen oder Anpassungen notwendig sind, um den Pflegebedarf dauerhaft abzudecken.

Fallbeispiel zu Pflegegrad 4

Herr Scholz, 79 Jahre alt, erlitt vor anderthalb Jahren einen schweren Schlaganfall, der zu einer erheblichen Einschränkung seiner körperlichen und kognitiven Fähigkeiten führte. Er ist seitdem auf intensive Unterstützung angewiesen. Neben den Folgen des Schlaganfalls, darunter eine vollständige Lähmung der linken Körperhälfte (Hemiparese), leidet Herr Scholz an einer chronischen Herzinsuffizienz und einer fortgeschrittenen Arthrose, die seine Mobilität zusätzlich einschränken.

Herr Scholz ist froh über seine Hilfe bei Pflegegrad 4

Pflegebedarf und Einschränkungen

Folgende Bereiche wurden durch den Krankenversicherung (MDK) begutachtet und beurteilt:

1. Mobilität

Herr Scholz ist aufgrund seiner Lähmung und Arthrose stark bewegungseingeschränkt. Er kann sich innerhalb der Wohnung nur mit einem Rollstuhl fortbewegen und benötigt Hilfe beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl. Treppensteigen ist ihm nicht mehr möglich, weshalb in seiner Wohnung ein Treppenlift installiert wurde. Im Modul „Mobilität“ erhält er eine Bewertung von 14 Punkten, was gewichtet 18 Punkten entspricht.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Der Schlaganfall hat Herr Scholz’ kognitive Fähigkeiten und Sprachvermögen stark beeinträchtigt. Er ist oft desorientiert und kann sich nur schwer konzentrieren. Seine Fähigkeit, komplexe Gedanken zu äußern, ist stark eingeschränkt, was die Kommunikation mit Pflegekräften und Angehörigen erschwert. Im Modul „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ werden ihm 11 Punkte zugewiesen, die gewichtet 11 Punkte ergeben.

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Herr Scholz zeigt nach dem Schlaganfall Anzeichen von Depression und sozialem Rückzug. Er leidet unter starker Frustration und Angst vor weiteren gesundheitlichen Verschlechterungen. Regelmäßige psychologische Betreuung ist notwendig, um seine mentale Gesundheit zu stabilisieren. Im Modul „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ erhält er 7 Punkte, was gewichtet 5,25 Punkte ergibt.

4. Selbstversorgung

Aufgrund seiner Lähmung kann Herr Scholz sich weder selbstständig waschen noch anziehen. Auch die Nahrungsaufnahme stellt für ihn eine große Herausforderung dar, da er die linke Hand nicht benutzen kann und Hilfe beim Essen benötigt. Seine Ehefrau und ein Pflegedienst unterstützen ihn täglich bei der Körperpflege und der Zubereitung von Mahlzeiten. Im Modul „Selbstversorgung“ erreicht er 32 Punkte, die gewichtet 40 Punkte ergeben.

5. Krankheits- oder therapiebedingte Belastungen:

Herr Scholz muss regelmäßig Medikamente einnehmen, die Überwachung seiner Herzinsuffizienz ist lebenswichtig. Diese medizinischen Maßnahmen kann er nicht selbstständig durchführen und ist daher auf die Hilfe von Fachkräften angewiesen. Er erhält 15 Punkte im Modul „Krankheits- oder therapiebedingte Belastungen“, was gewichtet 30 Punkte ergibt.

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Herr Scholz hat große Schwierigkeiten, seinen Tagesablauf selbstständig zu organisieren. Seine sozialen Kontakte sind stark eingeschränkt, da er das Haus kaum verlässt und wenig Besuch erhält. Er ist in allen Bereichen auf die Unterstützung seiner Ehefrau und des Pflegepersonals angewiesen. Im Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ wird ihm eine Bewertung von 12 Punkten zugewiesen, was gewichtet 18 Punkte ergibt.


Einstufung und Pflegegrad 4

Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) kommt Herr Scholz auf insgesamt 122,25 Punkte in der gewichteten Bewertung. Diese Punktzahl entspricht Pflegegrad 4, was bedeutet, dass er eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweist und umfassende Unterstützung benötigt.

Leistungen bei Pflegegrad 4

Mit der Einstufung in Pflegegrad 4 hat Herr Scholz Anspruch auf folgende Leistungen:

1. Pflegegeld: 800 € monatlich, da seine Ehefrau einen großen Teil der Pflege übernimmt.

2. Pflegesachleistungen: 1.859 € monatlich zur Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes.

3. Entlastungsbudget (ab Juli 2025): 3.539 € jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

4. Tages-/Nachtpflege: 1.685 € monatlich für teilstationäre Betreuung.

5. Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote.

6. Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Rollstuhl, Badewannenlifter sowie Verbrauchsmaterialien bis 42 € monatlich.

7. Hausnotruf: Zuschuss bis 25,50 € monatlich.

8. Wohnraumanpassung: Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme.

9. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis 53 € monatlich.

10. Vollstationäre Pflege: Zuschuss 1.855 € monatlich.

Umsetzung der Pflegeleistungen

Die Pflege von Herrn Scholz wird in einer Kombination aus häuslicher Pflege durch seine Ehefrau und professioneller Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst organisiert. Der Pflegedienst übernimmt die medizinische Betreuung, die Körperpflege und die Unterstützung bei der Ernährung. Der Entlastungsbetrag wird für eine Haushaltshilfe genutzt, die regelmäßig kommt, um den Haushalt zu führen und kleinere Besorgungen zu erledigen. Das Hausnotrufsystem gibt Herrn Scholz und seiner Familie zusätzliche Sicherheit, sollte ein Notfall eintreten.


Fazit

Dieses Fallbeispiel zeigt, wie umfangreich die Unterstützung bei Pflegegrad 4 ist und wie wichtig es ist, die verschiedenen Leistungen individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abzustimmen. Durch die gezielte Nutzung der verfügbaren Pflegeleistungen kann Herr Scholz weiterhin in seiner vertrauten Umgebung leben, während er die notwendige Unterstützung erhält, um seine Lebensqualität zu sichern und seine Ehefrau als pflegende Angehörige zu entlasten.

Häufige Fragen

Wie wird die stationäre Pflege bei Pflegegrad 4 finanziert, und was bleibt als Eigenanteil?

Bei Pflegegrad 4 übernimmt die Pflegekasse monatlich 1.855 Euro der pflegebedingten Aufwendungen in einer stationären Einrichtung. Trotzdem bleibt ein Eigenanteil, der sich aus den verbleibenden Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammensetzt. Dieser liegt je nach Heim und Region oft zwischen 2.000 und 2.800 Euro im Monat. Entlastung bieten können die prozentualen Leistungszuschläge der Pflegekasse, Sozialhilfeleistungen, Wohngeld oder steuerliche Absetzbarkeiten.

Welche technischen Pflegehilfsmittel sind bei Pflegegrad 4 besonders wichtig und wie beantrage ich diese?

Bei Pflegegrad 4 zählen technische Pflegehilfsmittel wie elektrisch verstellbare Pflegebetten, Patientenlifter, Rollstühle, Dusch- oder Badewannenlifte sowie elektronische Kommunikationshilfen zu den wichtigsten Unterstützungen im Alltag. Sie dienen dazu, die Selbstständigkeit zu fördern, den Pflegealltag zu erleichtern und die körperliche Belastung der Pflegeperson zu verringern. Der Antrag erfolgt direkt bei der Pflegekasse, oft mit Unterstützung des Hausarztes oder eines Pflegedienstes. Ein ärztliches Attest oder eine Empfehlung aus der Pflegeberatung erhöht die Bewilligungschancen, da so der konkrete Bedarf klar belegt wird.

Wie kann der hohe Pflegebedarf bei Pflegegrad 4 zwischen professioneller Pflege und Angehörigenbetreuung optimal aufgeteilt werden?

Der hohe Pflegebedarf bei Pflegegrad 4 lässt sich am besten decken, wenn professionelle Pflege und Angehörigenbetreuung gezielt kombiniert werden. Pflegesachleistungen können für einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden, der medizinische Versorgung, Körperpflege und Mobilitätshilfen übernimmt. Gleichzeitig kann anteilig Pflegegeld gezahlt werden, wenn Angehörige bestimmte Pflegeaufgaben übernehmen. So entsteht eine flexible, individuelle Lösung, die sowohl die Qualität der Pflege sichert als auch pflegende Angehörige entlastet. Regelmäßige Pflegeberatung hilft dabei, die Aufteilung laufend an die Bedürfnisse anzupassen.

Welche speziellen Wohnraumanpassungen sind bei Pflegegrad 4 notwendig, und wie wird die Finanzierung organisiert?

Bei Pflegegrad 4 sind Wohnraumanpassungen wie Treppenlifte, barrierefreie Duschen, rutschfeste Bodenbeläge oder Haltegriffe besonders wichtig, um Sicherheit und Selbstständigkeit zu fördern. Die Pflegekasse unterstützt diese Maßnahmen mit Zuschüssen von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dafür ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich, meist ergänzt durch eine fachliche Beratung oder ein Gutachten, das den Bedarf bestätigt. So können Umbauten gezielt geplant und finanziert werden, um das Zuhause optimal an die Pflegebedürftigkeit anzupassen.

Wie kann man sicherstellen, dass die Pflege bei Pflegegrad 4 rund um die Uhr gewährleistet ist, auch nachts oder in Notfällen?

Um bei Pflegegrad 4 eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung sicherzustellen, empfiehlt sich eine Kombination verschiedener Leistungen: Häusliche Pflege durch Angehörige kann mit Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes ergänzt werden, während teilstationäre Tages- und Nachtpflege gezielt Entlastung bietet. Für Notfälle ist ein Hausnotrufsystem sinnvoll, das von der Pflegeversicherung mit bis zu 25,50 Euro monatlich bezuschusst wird. So lässt sich auch nachts und in unvorhergesehenen Situationen eine schnelle und verlässliche Hilfe gewährleisten.

Jetzt voraussichtlichen Pflegegrad berechnen lassen

Pflegegradrechner