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Häufige Fragen

Wann kann ich Hilfe von Nana beanspruchen?

Damit unsere Leistungen von Ihrer Kasse übernommen werden, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Pflegegrad 1 oder höher
  • Sie sind aus anderen gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung im Haushalt oder Alltag angewiesen, z.B. während der Schwangerschaft, nach der Entbindung, bei einer schweren Erkrankung oder nach einer Operation
Was bedeutet "kostenlose" Haushaltshilfe?

Unsere Leistungen werden durch den sogenannten Entlastungsbetrag abgedeckt. Dieser Betrag hat die Höhe von 1.500 € pro Jahr und steht Ihnen zusätzlich zum Pflegegeld zur Verfügung. Ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf diesen Betrag. Zusätzlich können weitere Ansprüche geltend gemacht werden wodurch sich der Betrag auf bis zu 3.918 € erhöht. Die Leistungen werden von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Neben Personen mit Pflegegrad haben auch Schwangere mit Komplikationen oder schwer Erkrankte Anspruch auf unsere Leistungen. Hierbei zahlt die Krankenkasse für die Kosten.

Wer kümmert sich um die Abrechnung mit der Kasse?

Wenn Sie möchten, können wir die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse übernehmen. Am Ende jedes Monats prüfen Sie die Stundenzettel Ihrer Hilfskraft. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Welche Aufgaben kann Nana übernehmen?

Wir können nahezu alle Aufgaben übernehmen, die für Ihren Alltag wichtig sind. Hierzu gehört z.B., dass wir Ihre Wohnung putzen, uns um die Wäsche kümmern, Einkaufen gehen oder Sie bei Arztbesuchen, Ausflügen und Spaziergängen begleiten. Auch wenn Sie eine Kontaktperson suchen, die Ihnen regelmäßig Gesellschaft leistet, sind Sie bei Nana genau richtig. Darüber hinaus klären wir Sie auf Wunsch gerne über Ihre finanziellen Ansprüche gegenüber der Pflegekasse auf, übernehmen Beratungseinsätze nach §37.3 und können bei Antragstellungen sowie der Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse unterstützen.


In welchem Umfang kann ich Hilfe erhalten?

Wie häufig wir zu Ihnen kommen, bestimmen Sie selbst. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir Sie darüber auf, in welchem Umfang unsere Leistungen von Ihrer Pflegekasse übernommen werden. Fest steht: ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich mindestens 2 Besuche á 1,5 Stunden zu, unabhängig vom bzw. zusätzlich zum Pflegegeld. Gerne stellen wir langfristig sicher, dass Ihr Budgetrahmen bei der Pflegekasse eingehalten wird. So bleibt Nana für Sie zu 100% kostenfrei.

Bei Unterstützungsbedarf in der Schwangerschaft sowie nach der Entbindung oder einer OP können wir für viele Stunden pro Tag zu Ihnen kommen.

Kommt immer die gleiche Person zu mir?

Ja, wir teilen Ihnen eine feste Hilfskraft zu. Nur wenn sich die gewünschten Aufgaben stark unterscheiden (z.B. Putzen und Demenzbegleitung), kann es sein, dass wir Ihnen zwei verschiedene Alltagshilfen zuteilen.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Sie können uns während unserer Geschäftszeiten von Montag bis Freitag erreichen und haben die Telefonnummer Ihrer Hilfskraft und unserer Teamleitung vor Ort.

Wie kommuniziere ich mit meiner Hilfskraft?

Normalerweise kommunizieren wir per Telefon, WhatsApp oder SMS. Es hängt ganz davon ab, was Sie bevorzugen.

In welchen Gebieten ist Nana aktiv?

Wir sind aktuell in Monheim, Langenfeld und in Teilen von Leverkusen aktiv.

Haben Sie noch eine Frage?