


Pflegegrad 1: finanzielle Hilfen, Leistungen und Voraussetzungen
Alle Informationen zum Pflegegrad 1
Definition und Voraussetzungen
Der Pflegegrad 1 wird Personen zugeteilt, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Diese Einstufung erfolgt, wenn im Pflegegutachten eine Punktezahl zwischen 12,5 und unter 27 erreicht wird. Das Gutachten wird von einem Experten des Medizinischen Dienstes (MD) bei gesetzlich Versicherten oder von Medicproof bei Privatversicherten erstellt.
Um Pflegegrad 1 zu beantragen, müssen Pflegebedürftige einen Antrag bei ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung stellen.
Es wird empfohlen, vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch zu führen, um die benötigte Unterstützung im Alltag zu dokumentieren. Das kann helfen, ein möglichst realistisches und faires Gutachten zu gewährleisten.
.jpeg)
Begutachtungskriterien
Der Pflegegrad 1 wird anhand eines Punktesystems ermittelt, das verschiedene Aspekte der Selbstständigkeit bewertet. Zu den begutachteten Kriterien gehören:
- Mobilität: Wie selbstständig kann sich die Person bewegen und ihre Körperhaltung ändern?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut kann die Person sich orientieren, kommunizieren und Entscheidungen treffen?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Häufigkeit von ängstlichem oder aggressivem Verhalten.
- Selbstversorgung: Fähigkeit zur eigenständigen Körperpflege und Ernährung.
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Notwendigkeit von Unterstützung bei medizinischen Aufgaben.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Selbstständige Planung des Alltags und Pflege sozialer Kontakte.
Die Punkte aus diesen Modulen werden gewichtet und addiert, um den Pflegegrad zu bestimmen.
Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn im Begutachtungsassessment eine Gesamtpunktzahl zwischen 12,5 und unter 27 Punkten erreicht wird.
Das Gutachten wird von einem Experten des Medizinischen Dienstes (MD) bei gesetzlich Versicherten oder von Medicproof bei Privatversicherten erstellt.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1 auf einen Blick:
(Scrollen Sie bitte weiter nach rechts, falls Sie nicht die ganze Tabelle sehen.)
Leistungen bei Pflegegrad 1 im Detail:
Obwohl Personen mit Pflegegrad 1 weitgehend selbstständig sind, können sie dennoch verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen:
- Entlastungsbetrag:
131 Euro monatlich, nutzbar für haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Haushaltshilfe, Tages- oder Nachtpflege, ambulante Pflege und Betreuung, Kurzzeitpflege und Unterstützungsangebote im Alltag.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Bis zu 42 Euro monatlich für Artikel wie Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe.
- Technische Pflegehilfsmittel:
Pflegebett, Rollstuhl und andere technische Hilfsmittel.
- Hausnotruf:
Zuschuss von bis zu 25,50 Euro monatlich für ein Notrufsystem.
- Wohnraumanpassung:
Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme zur Verbesserung der Wohnumgebung, beispielsweise für den Einbau eines Treppenlifts oder einen Badumbau.
- Pflegeberatung und Beratungseinsatz:
Kostenlose Pflegeberatung und bei Bedarf einmal jährlich ein Beratungseinsatz.
- Pflegekurse für Angehörige:
Schulungen zu pflegerischen Aufgaben, kostenlos für pflegende Angehörige.
- Pflegeunterstützungsgeld:
Lohnersatzleistung bei akuten Pflege-Notfällen.
- Wohngruppenzuschuss:
224 Euro monatlich für das Leben in einer betreuten Wohngruppe.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA):
Bis zu 53 Euro monatlich für digitale Pflegehilfen.
- Vollstationäre Pflege im Heim:
131 Euro monatlich, obwohl bei Pflegegrad 1 ein Umzug ins Pflegeheim selten notwendig ist.

Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag
Viele Menschen mit Pflegegrad 1 benötigen keine umfassende Pflege, sondern Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben. Eine Haushaltshilfe kann hierbei eine große Entlastung darstellen. Die Kosten für eine Haushaltshilfe, die bei ca. 36 Euro pro Stunde liegen können, werden durch den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro gedeckt, was ein jährliches Budget von 1.572 Euro ergibt.Haushaltshilfen übernehmen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Putzen und Wäschewaschen – aber keine pflegerischen Tätigkeiten. Diese fallen in den Aufgabenbereich eines Pflegedienstes.
Finanzierung und Nutzung des Entlastungsbetrags
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich kann auf verschiedene Arten genutzt werden:Niedrigschwellige Betreuungsangebote: Angebote, die die pflegenden Angehörigen entlasten und gleichzeitig die Selbstständigkeit und sozialen Kontakte der Pflegebedürftigen fördern.Hauswirtschaftliche Dienstleistungen: Unterstützung bei Haushaltsaufgaben, die den Alltag erleichtern.Betreuungs- und Entlastungsdienste: Dienstleistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zugeschnitten sind.Der Entlastungsbetrag steht allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zu, ohne dass ein zusätzlicher Antrag notwendig ist. Es handelt sich um eine Erstattungsleistung, bei der die Rechnungen der Dienstleister direkt bei der Pflegekasse eingereicht werden. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angesammelt und genutzt werden.
Bedeutung des Pflegegrad 1 für die Pflegebedürftigen
Menschen mit Pflegegrad 1 benötigen zwar keine intensive Pflege, profitieren aber von verschiedenen Maßnahmen zur Unterstützung im Alltag. Diese können dabei helfen, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und eine stationäre Pflege zu vermeiden.
Der Fokus liegt dabei auf präventiven und alltagsunterstützenden Leistungen, um die Lebensqualität der Betroffenen zu sichern und ihre Angehörigen zu entlasten.
Zusätzliche Leistungen
- Prävention und Gesundheitsförderung:
Angebote, die darauf abzielen, den Gesundheitszustand der Betroffenen zu stabilisieren oder zu verbessern – z. B. durch Bewegung, Ernährung oder Sturzprophylaxe. - Teilhabe am sozialen Leben:
Unterstützung bei der sozialen Teilhabe, etwa durch Begleitdienste, ehrenamtliche Besuchsdienste oder die Finanzierung von Freizeitaktivitäten. - Barrierefreies Wohnen:
Neben der Wohnraumanpassung gibt es auch Beratungen zur barrierefreien Gestaltung des Wohnumfelds, um Unfälle zu vermeiden und die Selbstständigkeit zu fördern.

Unzufriedenheit und Widerspruch
Falls die Einstufung in Pflegegrad 1 nicht den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht, kann innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden. Nach Eingang des Widerspruchs wird in der Regel ein neues Gutachten durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. bei privat Versicherten durch Medicproof erstellt, um die Einstufung zu überprüfen.
Fazit
Pflegegrad 1 bietet trotz der geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit wichtige Unterstützungsmöglichkeiten.
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ermöglicht es Pflegebedürftigen, z. B. eine Haushaltshilfe zu finanzieren und somit den Alltag zu erleichtern. Dies entlastet auch pflegende Angehörige und trägt zu einem sicheren und selbstbestimmten Leben im eigenen Zuhause bei.
Fallbeispiel Pflegegrad 1
Herr Schmidt ist 72 Jahre alt und lebt allein in seiner Wohnung. Seit einigen Jahren leidet er an leichter Arthrose und hat zudem Bluthochdruck, der regelmäßig überwacht werden muss.
Er hat gelegentlich Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben wie dem Treppensteigen oder dem Öffnen von Flaschen, kann sich jedoch größtenteils selbstständig versorgen. Unterstützung benötigt er vor allem in Form von hauswirtschaftlichen Hilfen und gelegentlichen Betreuungseinsätzen.
Die geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit rechtfertigt die Einstufung in Pflegegrad 1.
Begutachtung und Punktevergabe
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wurden die folgenden Module bewertet:
- Mobilität
Herr Schmidt kann sich in seiner Wohnung ohne fremde Hilfe bewegen, benötigt jedoch beim Treppensteigen einen Handlauf. → 2 Punkte - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Herr Schmidt hat keine Einschränkungen in diesem Bereich. Er ist vollständig orientiert und kann klar kommunizieren. → 0 Punkte - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Herr Schmidt zeigt gelegentlich leichte depressive Verstimmungen, besonders bei schlechtem Wetter. → 2 Punkte - Selbstversorgung
Herr Schmidt benötigt gelegentlich Hilfe beim Anziehen von Strümpfen und beim Duschen, kann sich aber selbstständig ernähren und Medikamente einnehmen. → 5 Punkte - Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Er muss seinen Bluthochdruck regelmäßig kontrollieren und benötigt dabei gelegentlich Hilfe. → 2 Punkte - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Herr Schmidt kann seinen Alltag größtenteils selbst planen und pflegt soziale Kontakte. → 1 Punkt → Gesamtpunktzahl: 12 Punkte – dies führt zu einer Einstufung in Pflegegrad 1.

Gesamtergebnis
Die gewichteten Punkte ergeben sich wie folgt:
- Mobilität: 2 Punkte (2 × 1,0 = 2,0)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: 0 Punkte (0 × 1,0 = 0,0)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: 2 Punkte (2 × 1,0 = 2,0)
- Selbstversorgung: 5 Punkte (5 × 1,25 = 6,25)
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: 2 Punkte (2 × 1,0 = 2,0)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 1 Punkt (1 × 1,25 = 1,25)
Gesamtpunktzahl: 13,5 Punkte
→ Damit erfüllt Herr Schmidt die Voraussetzung für Pflegegrad 1, der bei einem Gesamtwert zwischen 12,5 und 27 Punkten vergeben wird.
Seine Leistungen bei Pflegegrad 1
Mit Pflegegrad 1 hat Herr Schmidt Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung, die seine Selbstständigkeit fördern und seinen Alltag erleichtern:
- Entlastungsbetrag:
131 Euro monatlich – z. B. für Haushaltshilfe, Betreuungsdienste oder Unterstützung im Alltag.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Bis zu 42 Euro monatlich – z. B. für Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe etc.
- Technische Pflegehilfsmittel:
Zuschüsse für Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Rollstuhl.
- Hausnotruf:
Bis zu 25,50 Euro monatlich – für ein anerkanntes Notrufsystem.
- Wohnraumanpassung:
Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme – z. B. für Haltegriffe, ebenerdige Dusche oder Treppenlift.
- Pflegeberatung und Beratungseinsatz:
Kostenlose Beratung durch Fachstellen; auf Wunsch 1× jährlich ein Beratungseinsatz zu Hause.
- Pflegekurse für Angehörige:
Kostenlos – zur Vermittlung von pflegerischem Basiswissen.
- Pflegeunterstützungsgeld:
Lohnersatzleistung für Angehörige bei akutem Pflegebedarf (bis zu 10 Tage).
- Wohngruppenzuschuss:
224 Euro monatlich – bei Leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA):
Bis zu 53 Euro monatlich – für zertifizierte digitale Pflegehilfen.
- Vollstationäre Pflege im Heim:
131 Euro monatlich – bei Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung (selten notwendig bei PG 1).
Fazit
Herr Schmidt profitiert gezielt von den Leistungen, die ihm mit Pflegegrad 1 zustehen – insbesondere vom Entlastungsbetrag und den Pflegehilfsmitteln.
Diese Unterstützung hilft ihm, seine Selbstständigkeit zu erhalten und seine Lebensqualität zu verbessern.
Durch die kluge Nutzung der Leistungen kann Herr Schmidt weiterhin sicher und selbstbestimmt in seiner eigenen Wohnung leben – trotz gesundheitlicher Einschränkungen.